Zutrittskontrolle im Kontext von NIS2 und KRITIS: Anforderungen an Sicherheit und Resilienz

Mit dem Inkrafttreten der europäischen NIS2-Richtlinie sowie der erweiterten KRITIS-Gesetzgebung in Deutschland rückt die physische Sicherheit von Unternehmen zunehmend in den Fokus regulatorischer Anforderungen. Neben der klassischen IT-Sicherheit gilt der Zugangsschutz zu sensiblen Infrastrukturen als zentrales Element eines wirksamen Cyber-Resilienzkonzepts.
Die physische Zutrittskontrolle bildet eine der ersten Verteidigungslinien gegen sicherheitsrelevante Vorfälle – sei es Sabotage, unautorisierter Zugang zu Serverräumen oder die Manipulation sicherheitskritischer Systeme. Insbesondere in KRITIS-relevanten Branchen, wie Energie, Telekommunikation, Gesundheitswesen oder öffentlicher Verwaltung, ist der Zutrittsschutz nicht nur aus technischer, sondern auch aus regulatorischer Sicht verpflichtend.
Gemäß der Technischen Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI TR-03126-5) gelten veraltete Systeme wie Wiegand-Protokolle, unsegmentierte Kartenlösungen oder nicht kryptographisch gesicherte Verbindungen als nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend – und damit als nicht konform zu NIS2.
Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 verpflichtet insbesondere „wichtige“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ dazu, Maßnahmen zur Vermeidung physischer und digitaler Sicherheitsvorfälle zu implementieren. Hierzu zählen unter anderem:
Implementierung segmentierbarer Zutrittsmedien (z. B. elektronische Mitarbeiterausweise mit rollenbasierter Berechtigungsvergabe)
Absicherung kritischer Räume und Anlagen (z. B. Rechenzentren, Schaltschrank-Infrastruktur, Backup-Systeme)
Dokumentation und Protokollierung von Zutritten (inkl. Audit-Logs und Revisionssicherheit)
Integration in übergeordnete ISMS (Information Security Management System) sowie Evakuierungs- und Krisenmanagementkonzepte
Diese Maßnahmen sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil eines umfassenden Cyber-Resilienzansatzes, der physische, technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen gleichermaßen berücksichtigt.
Ab dem 1. April 2025 gelten neue Prüfvorgaben durch das BSI. Diese umfassen unter anderem die Bewertung des Reifegrads physischer Sicherheitsmaßnahmen (PhyM) sowie technischer Zutrittslösungen (TecM).
Unternehmen, die ihre Zutrittskontrollsysteme nicht an den Stand der Technik anpassen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Laut Artikel 36 der NIS2-Richtlinie drohen Bußgelder von:
bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (für besonders wichtige Einrichtungen)
bis zu 7 Millionen Euro bzw. 1,4 % des Umsatzes (für wichtige Einrichtungen)
Diese Beträge machen deutlich, dass die Einhaltung technischer Mindeststandards nicht mehr optional ist, sondern zu einer zentralen Compliance-Verpflichtung geworden ist.
Eine effektive Zutrittskontrolle sollte heute folgende Eigenschaften aufweisen:
Netzwerkbasierte Architektur mit Unterstützung von Standards wie IEEE 802.1X, TLS 1.2+, AES-128/256
Integration in vorhandene IT-Security-Architekturen (z. B. über SASE, IDPS, IAM-Systeme)
Skalierbarkeit und Segmentierung bis auf Raum-, Anlagen- oder Geräteeinheitsebene
Auditfähigkeit und Berichtswesen gemäß ISO/IEC 27001/27019
Redundanz und Notfallbetriebsszenarien, etwa für Zutritt im Evakuierungsfall
Zutrittskontrolle wird damit zu einem zentralen Baustein der betrieblichen Sicherheitsarchitektur – insbesondere für Unternehmen, die unter NIS2 oder KRITIS-Regulierung fallen.
Die Anforderungen der NIS2-Richtlinie und der KRITIS-Gesetzgebung bringen einen Paradigmenwechsel: Physische Sicherheit ist kein Nebenschauplatz der IT mehr, sondern integraler Bestandteil eines gesamtheitlichen Sicherheitsansatzes. Die Modernisierung bestehender Zutrittskontrollsysteme ist nicht nur aus technischer Sicht geboten, sondern zwingende Voraussetzung für die regulatorische Konformität und den Schutz unternehmenskritischer Infrastrukturen.
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